Häufige Fragen

FAQ

Nein. Bei der Anmietung der Wohnung fällt keine Vermittlungsprovision an.

Als Havarie bezeichnet man Schäden, aus denen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder eine ernsthafte Gefährdung von Gebäuden entstehen kann. Dazu gehören: Rohrbrüche, Ausfall der gesamten Heizanlage im Winter, Stromausfall im ganzen Haus oder Gasgeruch. Herabstürzende Bauteile von Dächern bzw. Fassaden oder auch ein nicht mehr funktionsfähiger Toilettenabfluss zählen auch zu Havarien. Bitte rufen Sie die zuständigen Stellen an; die Telefonnummern finden Sie unten auf unserer Startseite. Nicht zu den Havarien zählen z.B. defekte Lichtschalter, tropfende Wasserhähne, verstopfte Waschbecken oder Badewannen, defekter Aufzug oder auch falsch parkende Autos.

Neben der Grundmiete und den Betriebs- und Heizkosten, die an uns zu entrichten sind, fallen noch Kosten für Strom, die Grundgebühr für Wasser, das Kabelfernsehen/Telefon/Internet an, je nach Ausstattung der Wohnung evtl. Kosten für Gas, die an den jeweiligen Versorger zu zahlen sind. Hinzu kommt noch die Zahlung der Kaution; diese ist vor Mietbeginn zu hinterlegen und beträgt 3 Nettokaltmieten.

Gemäß Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Das sind gemäß § 2 BetrKV ⇒ www.gesetze-im-internet.de

Wir empfehlen allen unseren Mietern eine Hausratversicherung und eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Hausratversicherung reguliert Schäden an Ihrem Eigentum. Die private Haftpflichtversicherung reguliert Personen- oder Sachschäden, die Dritte erleiden und die Sie zu vertreten haben. Eine Glasversicherung für Tür- und Fensterscheiben ist nicht erforderlich.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Telegramm oder gar mündlich ist unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben sein und sollte die Mietvertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen (Datum Posteingang bei uns).

Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann dieses durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

Soweit es sich nicht um Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel handelt, muss die Haltung von Haustieren (Hund, Katze, etc.) durch uns genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag  erforderlich, der eine detaillierte Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) und vorzugsweise auch ein Foto enthalten sollte. Der gültige Hundesteuerbescheid ist dem Vermieter vorzulegen. Generell gilt: Bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung darf es nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen, außerdem darf die Wohnung nicht beschädigt werden.

Antrag auf Zustimmung zur Tierhaltung

Nein! Das sichtbare Anbringen von Satellitenschüsseln an Balkonen oder am Gebäude ist nicht gestattet. Sollten Sie einen Anspruch auf den Empfang fremdsprachlicher Fernseh- und Rundfunkprogramme haben, die Sie nicht über das Kabel (kostenlos oder kostenpflichtig) empfangen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

BGB §540 Abs. 1 Satz 1 ⇒ www.gesetze-im-internet.de Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Wohnung einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Wohnung weiter zu vermieten. Sollte der Vermieter die Erlaubnis verweigern, hat der Mieter das Recht das Mietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Liegt in der Person des Dritten kein wichtiger Grund vor, darf der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung nicht verweigern.

BGB §553  ⇒ www.gesetze-im-internet.de
Der Mieter kann vom Vermieter die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

BGB 540 Abs. 2 ⇒ www.gesetze-im-internet.de

Kommt ein Mietverhältnis zustande, so sind die Vertragspartner Vermieter und Hauptmieter. Der Hauptmieter haftet für den Untervermieter z.B. bei Störung des Hausfriedens.

Die schriftliche Mitteilung der neuen Bankverbindung ist ausreichend. Auch die von den Banken bei Kontowechsel angebotene Mitteilung in Form eines Briefes wird anerkannt. Außerdem steht in unserem Download-Bereich ein SEPA-Mandat zum Ausfüllen bereit. Natürlich können Sie zur Erfassung der neuen Daten auch gern bei uns vorbei kommen und in unserer Kasse vorsprechen. Grundsätzlich ist es nicht möglich geänderte Bankdaten am Telefon entgegenzunehmen.

Download SEPA-Mandat

Schimmel ist gesundheitsschädlich und muss beseitigt werden. In vielen Fällen ist der Mieter mit falschem Wohnverhalten für das Entstehen von Schimmel verantwortlich. Die Wohnung muss immer ausreichend beheizt und gelüftet sein, denn kalte und feuchte Luft setzt führt schnell zu Schimmelbildung besonders an kühlen Wandbereichen. Lüften Sie früh und abends mit Durchzug mindesten 5 besser 10 Minuten lang. Vermeiden Sie Feuchtigkeit durch Wäschetrocknen und übermäßig viele Pflanzen besonders auf Fensterbrettern. Bereits eingetretenen Schimmelbefall entfernen Sie einschließlich der darunter liegenden Tapeten. Vor der Neutapezierung benutzen Sie Anti-Schimmel-Spray und lassen sich am Besten im Fachhandel beraten. Um die Feuchtigkeit in Ihrer Wohnung zu messen, stellen wir Ihnen gern kostenlos ein Feuchtigkeitsmesser (Hygrometer) zur Verfügung.

Vermeidung von Schimmel

Füttern Sie die Tauben keinesfalls und lassen keine Essensreste auf dem Balkon liegen. Entfernen Sie im Bau befindliche unbenutzte Nester unverzüglich. Hängen Sie CDs oder andere glitzernde Gegenstände auf dem Balkon auf und bepflanzen ihn mit Balkonpflanzen. Sollte dies alles nichts nützen, können wir ein Taubennetz oder Spikes installieren.

Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm fachgerecht und sicher befestigt werden,
ohne dass das Gebäude durch den Einbau (z. B. Bohrungen im Mauerwerk oder in den
Balkonelementen) beschädigt wird. Eine genaue Beschreibung zur Art der Befestigung der
Photovoltaikplatten am Balkon ist dem Vermieter vor der Installation vorzulegen.

Hier finden Sie die Datei