Ausschreibungen / Wettbewerbe

Oberstes Prinzip der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen ist die Durchführung eines fairen Wettbewerbs unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.

Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Anforderung u. a. folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:

  • die Eigenerklärung
  • die Kopie des Nachweises der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung
  • Falls keine Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen oder keine ULV-Eintragung vorliegt, sind Kopien
    • der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer beizubringen,
    • einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse, eines Nachweises der Betriebshaftpflichtversicherung und
    • einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung sowie
    • eine Freistellungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (nur Bauleistungen) vorzulegen.
  • eine schriftliche Mitteilung, ob die Leistung oder Teile der Leistung mit Subunternehmern durchgeführt werden bzw. eine Bietergemeinschaft auftritt.

Weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gefordert werden. Da die BWB keine marktbeherrschende Stellung hat, gewinnorientiert wirtschaftet und ohne Zuschüsse zum Geschäftsbetrieb auskommt, ist sie grundsätzlich kein öffentlicher Auftraggeber nach dem sächsischen Vergabegesetz. Im Falle der Verwendung von Städtebaufördermitteln oder anderer öffentlicher Gelder ist die BWB an die Vorschriften zu deren Verwendung gebunden.